Weinrecht
Weinanbau im Sinne des deutschen Weingesetztes kann nur innerhalb der vorgesehenen Anbaugebiete betrieben werden. Das Gesetz unterscheidet vier Qualitätsstufen, die sich hauptsächlich an dem natürlichen Zuckergehalt des Mostes orientieren.
- Deutscher Tafelwein
- Landwein
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)
- Qualitätswein mit Prädikat (QmP) in Verbindung mit Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein.
Deutscher Tafelwein:
Einfacher Wein der aus Trauben mit geringem natürlichen Zuckergehalt hergestellt wird. Der Alkoholgehalt wird durch Zuckerzugabe vor der Gärung angehoben.
Der Wein ist meist lieblich. Steht auf dem Etikett nur Tafelwein, dann kann der Wein mit anderen europäischen Weinen verschnitten sein.
In der Praxis spielt diese Qualitätsstufe lediglich in der Gastronomie als offener Wein eine Rolle.
Landwein:
Diese Kategorie steht mit etwas höheren Qualitätsanforderungen über dem Tafelwein. Die Trauben müssen aus einem der ausgewiesenen Landweinbereiche stammen. Auf dem Etikett erscheint auch nur der Name dieses Bereichs. Der Alkoholgehalt muß 0.5% höher als beim Tafelwein sein.
Anreicherung mit Zucker ist erlaubt. Diese Weine sind jedoch immer trocken oder halbtrocken.
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA):
Diese Qualitätsstufe findet man in Deutschland am häufigsten. Die Anforderungen an den natürliche Zuckergehalt der Trauben sind höher als beim Landwein. Der Wein kann aus einem Bereich des Anbaugebietes stammen aber auch aus einer Einzellage. Beides kann auf dem Etikett ausgewiesen werden. Die Anhebung des Alkoholgehalts durch Zuckeranreicherung ist möglich. QbA können trocken oder lieblich sein.
Anders als die Tafel- und Landweine erhalten die QbA eine amtliche Prüfnummer AP Nr. Die Vergabe erfolgt nach einer Prüfung der Weine auf Alkoholgehalt, Extrakt, Restzucker und schwefelige Säure. Weiterhin findet auch eine Prüfung der Mindestanforderungen an Geschmack und Aussehen statt.
Qualitätsweine mit Prädikat:
Bei den sogenannten Prädikatsweinen ist eine Anreicherung mit Zucker nicht erlaubt. Die Anforderungen an die Höhe des natürlichen Zuckergehalts steigen mit der Prädikatsstufe.
Kabinett:
Dieser Wein ist typischerweise leicht und spritzig. Er kann trocken oder auch lieblich sein. Gerade als lieblicher Wein hat der Kabinett ein sehr niedrigen Alkoholgehalt.
Spätlese:
Die Spätlese ist fülliger und alkoholreicher als ein Kabinett. Früher wurden die Weine häufig lieblich ausgebaut, doch heute bieten die meisten Winzer auch trockene oder halbtrockene Spätlesen an.
Auslese: Die Auslese ist süßer und vielfach auch alkoholreicher als eine Spätlese. Der Geschmack ist sehr intensiv. Seltener bieten Winzer die Auslesen auch trocken an. Diese Tropfen können dann sehr extraktreich und alkohlstark sein.
Beerenauslese:
Die Trauben für diesen Wein haben ein sehr hohen natürlichen Zuckergehalt. Sie werden einzeln von Hand gelesen. Der Wein ist honigsüß und dennoch ziemlich alkoholstark.
Trockenbeerenauslese:
Dieser Wein wird aus geschrumpften edelfaulen Trauben hergestellt. Der natürliche Zuckergehalt muß noch höher sein als bei der Beerenauslese. Dieser Wein ist der süßeste.
Eiswein:
Als Besonderheit gilt der Eiswein. Die Trauben müssen mindestens die Reife der Beerenauslese haben und zum Zeitpunkt der Lese fest gefroren sein. In diesem Zustand werden sie auch gekeltert. Das Eis wird hierbei entfernt, so daß der Wassergehalt im Most sinkt. Das Aroma ist ausgesprochen konzentriert, bei sehr geringem Alkoholgehalt.